Zur Frage, ob dem Arzt gegen den säumigen Patienten ein Honoraranspruch zusteht
kungspflichten des Patienten abstellt. Juristisch liegt eine sogenannte positive Forderungsverlet- zung vor, welche einen Schadensersatzanspruch auslöst. Danach trifft den Patienten die Pflicht, den Termin rechtzeitig abzusagen, sofern er den Termin nicht wahrnehmen kann oder will. Wenn der Patient in schuldhafterWeisedenTerminnichtrechtzeitigab- sagtundauchnachträglichkeineausreichendeEnt- schuldigung für dieses Verhalten vorbringen kann, isterzumErsatzdesSchadensverpflichtet,derdem Arzt aufgrund der nicht durchgeführten Behand- lung entstanden ist. SelbstwennmaneinenAnspruchdemGrundenach bejaht, stellt sich die weitere Frage, in welcher Höhe eine Zahlung vonseiten des Patienten zu erfolgen hat. Auch bei dieser Problematik ist die Rechtspre- chung uneinheitlich. Zum Teil wird auf den Betrag – inklusive des ent- gangenen Gewinns – abgestellt, den der Arzt bei durchgeführter Behandlung hätte berechnen kön- nen. Der Arzt ist hier gehalten, den Umfang seines Gewinns und Umsatzes möglichst schlüssig darzu- stellen. Zum Teil wird in der Rechtsprechung eine abstrakte Schadensberechnungvorgenommen,indemdasje- weilige Gericht den Schaden schätzt und dabei von dem durchschnittlichen Kostenfaktor einer Praxis- stunde ausgeht. Dies variiert von Praxis zu Praxis undkannBeträgevon75,00bis250,00Euroumfas- sen. Teilweise finden sich bei der Berechnung des SchadensauchweitereAspektewiezumBeispielder Einwand,derArzthättewährendderfreienStunden auch Verwaltungstätigkeiten erledigen können. Dem Patienten muss in der entsprechenden Verein- barung mit dem Arzt gestattet werden, den Nach- weiszuführen,dasseinHonorarausfallkonkretent- weder gar nicht oder nicht in der benannten Höhe entstanden ist. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass nach ganz überwiegender Rechtsprechung dem in einer Be- stellpraxis arbeitenden Arzt grundsätzlich eine Ver- weilgebührzugesprochenwerdenmuss.Diesgiltje- denfalls dann, wenn der Arzt den Patienten darauf hingewiesen hat, dass er eine Bestellpraxis führt. Ein Muster zur Formulierung einer Vereinbarung können Sie bei dem Verfasser anfordern._ Rechtsanwalt Dr. Großbölting Fachanwalt für Medizinrecht kwm – kanzlei für wirtschaft und medizin Berlin,Münster,Hamburg E-Mail:grossboelting@kwm-rechtsanwaelte.de www.gkwm-rechtsanwaelte.de face_Kontakt Unterspritzungstechniken zur Faltenbehandlung im Gesicht DEMO-DVD. Unterspritzungstechniken zur Faltenbehandlung im Gesicht mit Live- und Videodemonstration NEU! DEMO-DVD 50€ Praxisstempel BESTELLFORMULAR per Fax an 03 41/4 84 74-2 90 Hiermit bestelle ich die brandaktuelle Demo-DVD zum Preis von 50 € zzgl. MwSt. und Versandkosten. Titel/Name/Vorname Unterschrift face2/10 Hinweis: Die Ausübung von Faltenbehandlungen setzt die entsprechenden medizinischen Qualifika- tionen voraus. Jetzt auf DVD! Kontakt OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 | 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-3 08 | Fax: 03 41/4 84 74-2 90 E-Mail: event@oemus–media.de | www.oemus.com ANZEIGE
