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Es ist hinreichend bekannt, dass Zahnarztpraxen ab 2011 ein „einrichtungsinternes Qualitätsmanagement“ haben müssen und es auf Verlangen der KZV auch vorlegen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen Richtlinien schon Ende 2006 festgelegt. Für viele Zahnärzte ist das leider noch immer eine weitere Vorschrift, die den Praxen von außen aufgedrückt wurde und wenig Nutzen bringt.

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