zwp0710

Im Rahmen der zahnärztlichen Therapie kommt der Behandler immer wieder an den Punkt, an dem die Frage zu klären ist, ob ein Zahn erhalten werden kann oder ob die Extraktion und der nachfolgende Ersatz nicht doch die einzige Möglichkeit der Behandlung darstellen. Die Möglichkeiten und auch die Richtlinien sollen hier im Detail erläutert werden.

1.4 Anatomisch und technisch bedingte Grenzen Liegt ein Missverhältnis zwischen ana- tomischen Variabilitäten und techni- schen Fähigkeiten oder Möglichkeiten vor, beispielsweise bei Wurzeln mit einem extremen Krümmungsgrad oder Krümmungsverlauf oder auch hoch komplexe Wurzelkanalkonfigurationen oder seltene Strukturvarianten sowie ein offener Apex, kann möglicherweise kein adäquates Ergebnis erzielt werden. Eventuelle intraoperative Probleme, die mit den zur Verfügung stehenden Fä- higkeiten oder Möglichkeiten nicht ge- löst werden können, etwa Stufenbil- dung bei der Aufbereitung gekrümmter Wurzelkanäle, Via falsa oder Strip- Perforationen, frakturierte Instrumente oder die Entfernung von Wurzelauf- baustiften, stellen ebenfalls eine klare Grenze der Behandlung dar. 1.5 Pathologisch bedingte Grenzen Hierzu zählen entsprechende Verände- rungen der Zahnhartsubstand, die ei- nen Behandlungserfolg nach endodon- tischer Therapie fraglich erscheinen lassen oder ihn gar völlig ausschließen. Dazu zählen beispielsweise Vertikal- frakturen, Horizontalfrakturen sowie interne und externe Resorptionen. Während Vertikalfrakturen nahezu im- mer die Extraktion des betroffenen Zahnes nach sich ziehen, können Hori- zontalfrakturen je nach Lage und Be- schwerdebild im günstigsten Fall zu einem Erhalt des betroffenen Zahnes führen. Interne Resorptionen können teilweise je nach Ausdehnung endo- dontisch therapiert werden, externe Resorptionen erfordern in jedem Falle eine chirurgische Intervention. 1.6 Wirtschaftliche Grenzen Ist der Patient nicht gewillt, die Kosten für die Gesamtbehandlung zu tragen, so kann die Behandlung nicht durch- geführt werden. Allerdings ist diese In- dikation aus ärztlicher oder zahnärzt- licher Sicht besonders bei fehlender Alternativbehandlung als kritisch ein- zustufen. Wenn das zahnmedizinische Behand- lungskonzept nicht konform ist mit dem Sozialsystem, so muss eine endodonti- sche Therapie ebenfalls abgelehnt wer- den. Allerdings ist zu beachten, dass die Be- handlung von Molaren aus zahnmedizi- nischer Sicht kritisch zu beurteilen ist. Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung daher nur dann angezeigt, wenn damit eine geschlossene Zahn- reiheerhaltenwird,eineeinseitigeFrei- endsituation vermieden werden kann oder der Erhalt von funktionstüchtigem Ersatz möglich wird. Generell muss je- doch die Aufbereitbarkeit und die Mög- lichkeit der Füllung des Wurzelkanals bis zur Wurzelspitze oder zumindest in deren Nähe gegeben sein. Eine nur in Teilen des Wurzelkanals durchgeführte Wurzelkanalbehandlung wird abgelehnt. 2. Klinische Behandlungsfälle Anhand verschiedener Situationen wird nachfolgend aufgezeigt und diskutiert, welcher Lösungsansatz mit dem Pa- tienten besprochen und schließlich gewählt wurde. 2.1 Nicht darstellbare Wurzelkanäle Dieser Aspekt stellt ein sehr häufiges Problem in der zahnärztlichen Therapie dar. Insbesondere bei überkronten Zäh- nen führt die nachfolgende Bildung von Reizdentin zu einer massiven Veren- gung von Pulpakavum und Wurzelka- nälen, sodass ohne optische Vergröße- rungshilfen wie etwa Operationsmik- roskop das Auffinden und die Darstel- lung der Wurzelkanäle kaum möglich ist, meist jedoch einen nicht unerheb- lichen Verlust an Zahnhartsubstanz mit sich bringt. Bei der Behandlung sollte immer berücksichtigt werden, ob Be- schwerden oder Schmerzen vorliegen, eine röntgenologische Veränderung des Parodonts erkennbar ist und welche wei- tere Versorgung geplant ist (Abb. 1–3). Im folgenden Beispiel wird der Behand- lungsfall einer 51-jährigen Patientin vorgestellt. Aufgrund der Aussage der Patientin wollte der Hauszahnarzt eine Wurzelkanalbehandlung an Zahn 46 durchführen, klärte die Patientin jedoch auf, dass anhand des Röntgenbildes eine Fraktur der Wurzel erkennbar sei und die Wurzelkanalbehandlung daher kei- nen Sinn mache. Nach entsprechender Beratung und zahnärztlicher Untersu- endodontie/zahnerhaltung zahnmedizin ANZEIGE

Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download